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Beratungsförderung

Kleine und mittlere Unternehmen können als Anteilsfinanzierung einen Zuschuss zu den Beratungskosten erhalten.
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn.

Für die Gewährung von Zuschüssen gibt es Umsatzgrenzen, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Beratung.
Gefördert werden Existenzgründungs- und Allgemeine Beratung.

Einzelheiten sind in den Richtlinien des BAFA zusammengefasst.